Historischer Verein Rosenthal und Umgebung e.V.

 

Der Verein 

Bereits 1863 als „Rosenthaler Verein“ mit dem Zweck des Ankaufs, der Erhaltung und der Verschönerung der Rosenthaler Klosterruine gegründet, handelt es sich beim „Historischen Verein Rosenthal und Umgebung e.V.“ um den ältesten historischen Verein der Pfalz. Im Vordergrund seiner Tätigkeiten stand und steht die Sanierung und kontinuierliche Pflege der Kirchen-Ruine St. Maria im Rosenthal. Im angeschlossenen Museum wird über die Geschichte und historische Bedeutung des Klosters informiert. Ein beleuchtetes Modell veranschaulicht dort den früheren Zustand der Klosteranlage im 15. Jahrhundert.

Ziel des 100 Personen umfassenden Vereins ist es, Menschen für die Heimatgeschichte zu interessieren. Um Verständnis für geschichtliche Zusammenhänge zu fördern, veranstaltet der Verein Exkursionen zu Ausstellungen oder Kulturdenkmälern der näheren und weiteren Umgebung oder lädt Vortragende für geschichtliche Themen ein. Das regionale Kulturgeschehen fördert der Verein durch musikalische oder künstlerische Veranstaltungen wie z.B. regelmäßige Sommerkonzerte in der Rosenthaler Kirchenruine. Das Ambiente dieses Ortes eignet sich ebenfalls hervorragend für Hochzeitsfeiern. Auch die alljährliche Heiligabend-Feier mit Bläsergruppe, Gesang und abschließendem Glockengeläut in der ehemaligen Kirchenruine führt viele Menschen nach Rosenthal. Der Verein betreut außerdem das 1997 gegründete Römer-Museum in Eisenberg und kümmerte sich von 1871 bis 2000 um die Burgruine von Stauf. 


Seit März 2019 wird der Verein durch folgende Vorstandsmitglieder vertreten:

Erster Vorsitzender: Gerhard Scheifling
Zweite Vorsitzende: Ruth Herz
Dritter Vorsitzender: Werner Rasp
Kassenführung: Ralf Alles
Schriftführung: Ute Paulokat / Kirsten Bläse (seit April 2022)


Historisches Hirtenhaus in Rosenthal, im Hintergrund die Kirchenruine

Die aktiven Mitglieder des Vereins treffen sich in jedem ungeraden Monat am zweiten Montag um 19 Uhr abwechselnd im Haus Isenburg in Eisenberg und im Hirtenhaus von Rosenthal, um Erreichtes und die Aufgaben für die nächste Zeit zu besprechen. Gäste, die sich für die Arbeit des Vereins interessieren, sind jederzeit herzlich willkommen.


Vereinsgeschichte

Der Rosenthalerhof 1894; Foto C. Bernhoeft

Die Geschichte des “Historischer Verein Rosenthal und Umgebung e.V.” hängt eng mit der der Klosterkirchen-Ruine St. Maria in Rosenthal zusammen. Um die nach der Versteigerung der Klostergebäude durch die Franzosen einsetzende Nutzung der Kirche als Steinbruch zu beenden, hatte der Landrat des damaligen Kantons Göllheim die Ruine 1851 auf Rechnung des Historischen Vereins der Pfalz und der bayerischen Bezirksregierung in Speyer aufgekauft. Für 832 Gulden ging sie 1863 dann in den Besitz des neu gegründeten “Rosenthaler Verein” über.

Laut eines Schreibens an das Königliche Bezirksamt hatte sich am “Sonntag den 4ten October (1863) allhie zu Göllheim ... ein Verein gebildet ..., dessen Zweck der Ankauf, die Erhaltung und Verschönerung der Rosenthaler Klosterruine ist. Der Verein zählt 118 Mitglieder”. 

Der Verein bemühte sich umgehend durch entsprechende Sanierungsarbeiten um den Erhalt des Zustands des Klosterkirchen-Denkmals. Bald darauf erweiterte der Verein seinen Wirkungsbereich auf die Burgruine Stauf, die er 1871 erwarb.

Am 25.2.1904 ließ sich der Verein mit einer neuen Satzung ins neue Vereinsregister eintragen. Der Sitz war nun Eisenberg, der Zweck “die Kloster-Ruine zu erhalten und beide Ruinen (Stauf und Rosenthal) zu verschönern, in der Nähe gute Fußpfade, Ruhebänke, Wegweiser etc. zu schaffen”. Mit großem Elan machte man sich insbesondere an die inzwischen notwendigen weiteren Sanierungsarbeiten an der Ruine in Rosenthal. In dieser Zeit taucht auch der Name “Verschönerungsverein Rosenthal” auf.

1931 gab sich der “Rosenthaler Verein” eine neue Satzung und einen neuen Namen. Er nannte sich jetzt “Heimatschutzverein Rosenthal und Umgebung (Verschönerungsverein Rosenthal) e.V.”. Erneut wurde eine durchgreifende Sanierung der Klosterkirchen-Ruine durchgeführt, daneben ein kleines Museum errichtet. Es wurde auch Vieles getan, um den erweiterten Zweck des Vereins zu erfüllen, nämlich den “Heimatsinn zu wecken und die Heimatliebe zu stärken und zu vertiefen durch zweckentsprechende Veranstaltungen, Förderung der Erforschung der Heimatgeschichte, insbesondere von Rosenthal, Stauf und ihrer Umgebung”.

1935 wurde der “Heimatschutzverein Rosenthal und Umgebung e.V.” dem Ortsverband Eisenberg der NS-Kulturgemeinde eingegliedert, allerdings unter voller Wahrung seines Bestandes, seiner Rechtspersönlichkeit und seines Vermögens.

Der 1950 neu gegründete Verein “Heimatverein Rosenthal und Umgebung e.V.” hatte wiederum die Klosterkirchenruine zu sanieren und die Burgruine Stauf begehbar zu machen. In den 60er/70er Jahren waren Vereinsmitglieder zudem an der Ausgrabung des römischen Burgus und des römischen Gräberfeldes in der Gewanne Bems beteiligt. Daraus ergab sich die Schaffung eines Museums als eine neue Aufgabe. Dieses sollte neben der Sammlung heimatgeschichtlicher Zeugnisse sich vor allem um die inzwischen reichen römischen und fränkischen archäologischen Funde bemühen und sie darstellen. Erst 1978 ließ sich dies im Haus Isenburg in Eisenberg realisieren, seit 1997 unter dem Namen "Römer-Museum". 2010 wurde es durch unser Vereinsmitglied, den Archäologen Dr. Thomas Kreckel, neu gestaltet.

Seit 1978 trägt der Verein den Namen “Historischer Verein Rosenthal und Umgebung e.V.” und hat sein Arbeitsgebiet satzungsmäßig auf die Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim erweitert. Sein Zweck ist nun – wie auch nach der neuen Satzung von 1993  “das Interesse für Heimatgeschichte zu wecken, diese weiter zu erforschen, ihre Denkmäler nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Kultur- und Denkmalpflege zu erhalten und zu sammeln”. Der Verein ist seit 1978 anerkannt als Denkmalpflegeorganisation gemäß dem Denkmalpflegegesetz von Rheinland-Pfalz.

Seit 1982 waren wieder Schäden am Mauerwerk der Kirchenruine und jetzt auch an den Epitaphien zu sanieren. Dies erfolgte unter massiver Mitarbeit von Vereinsmitgliedern, an ihrer Spitze der aktive Vereinsvorsitzende Dieter Wevers. 1984 wurde auch der zierliche spätgotische Dachreiter in Rosenthal umfassend erneuert.

Durch Schenkung wurde der Verein 1990 Eigentümer des Grundes, auf welchem Teile des römischen Burgus einst gestanden hatte.

Da der Verein sich personell und finanziell nicht in der Lage sah, die notwendig gewordenen Sicherungs- und Erhaltungsaufgaben an der Burgruine Stauf auf Dauer zu gewährleisten, hat er diese am 30.6.2000 an die Stadt Eisenberg für den symbolischen Preis von 1 DM veräußert.

Mit Norbert Kreiselmayer als Vereinsvorsitzenden wurden seit etwa 2000 eine Reihe von Projekten teils aktiviert, teils neu begründet, so etwa die jährlichen Konzerte in der Kirchenruine, der Besuch von Ausstellungen und Orten mit historischem Bezug, die Organisation von Vorträgen historischen Inhalts, die gelegentliche Teilnahme am "Tag des Offenen Denkmals" und am "Internationalen Museumstag" oder das jährliche Essen nach römischen Rezepten im Landgasthof zur Seltenbach. Das persönliche Miteinander fördern jährliche Treffen, gemeinsame Kegelabende und gelegentliche Weinproben. 

Indem ein kleines Gartenstück direkt gegenüber der Klosterkirche gepachtet wurde, erweiterte sich 2011 die Anschaulichkeit von klösterlichem Leben in Rosenthal. Das hier geschaffene Klostergärtchen wurde nach historischem Vorbild geplant und gestaltet und bis 2021 liebevoll von den Rosenthaler "Kräuterdamen" gepflegt.

Ein weiteres Kleinod konnte der Öffentlichkeit durch die Anpachtung eines Raumes des ehemaligen Konventsgebäudes wieder zugänglich gemacht werden: Über einen neu geschaffenen, behindertengerechten Zugang lässt sich nun ein Teil des früheren Kapitelsaales betreten, der seit dem 20. Jahrhundert gelegentlich für Gottesdienste genutzt wird.

In jüngster Zeit beschäftigte sich der Verein mit der Absicherung des Geländes nach Osten durch Sandsteinmauerwerk und mit der Sicherung von Mauerresten an der Südseite des Geländes. Auch ein barrierefreier bzw. -armer Zugang zu Kirchenruine und Museum wird angestrebt.

 

Satzung

§1  Name, Sitz
Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenthal und Umgebung e.V. Er ist Rechtsnachfolger des Heimatvereins Rosenthal und Umgebung e. V. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Eisenberg/Pfalz.

§2  Zweck
1. Zweck des Vereines ist es, besonders im Raum der Verbandsgemeinde Eisenberg das Interesse für Heimatgeschichte zu wecken, diese weiter zu erforschen, ihre Denkmäler nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Kultur- und Denkmalpflege zu erhalten und zu sammeln.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
3. Entsprechend Vorstehendem verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§3  Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§4  Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen und Gemeinden werden.
2. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen. Bei Ablehnung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Auflösung der Personengesellschaft, Austritt oder mit Streichung aus der Mitgliederliste durch Beschluss des Vorstandes wegen Nichterfüllung der Vereinspflichten oder wegen Schädigung der Vereinsinteressen. Gegen die Streichung eines Mitgliedes kann bei der Mitgliederversammlung Einspruch erhoben werden. Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er ist dem Vorstand zu erklären.

§5  Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und das Recht, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
2. Jedes Mitglied ist dazu aufgerufen, zur Erreichung des Vereinszweckes mitzuwirken, sowie verpflichtet, den Jahresbeitrag in festgesetzter Höhe jährlich zu entrichten.

§6  Organe
Die Organe des Vereins sind:
l . Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand

§7  Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht dem Vorstand zugewiesen sind.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vorher vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Die Tagesordnung umfasst mindestens folgende Punkte: Jahres- und Kassenbericht über das vorangegangene Geschäftsjahr, Kassenprüfungsbericht, Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes in satzungsgemäß vorgeschriebenen Zeitabständen, Wahl der Kassenprüfer und deren Stellvertreter (sie dürfen dem Vorstand nicht angehören),  Beschlussfassung über Anträge stimmberechtigter Mitglieder, Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vorher einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich, von allen unterzeichnet, mit Angabe des Grundes beim Vorstand verlangt.
4. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vorher beim Vorstand schriftlich vorliegen.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Beschlüsse über das unbewegliche Vermögen des Vereins und Änderung der Satzung müssen mit Dreiviertel-Mehrheit gefasst werden. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins muss mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Über den Auflösungsantrag kann nur abgestimmt werden, wenn hierauf in der Tagesordnung mit hinreichender Deutlichkeit hingewiesen worden ist.
6. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fuhren, das vom Protokollführer und von dem Leiter der Versammlung zu unterzeichnen ist.

§8  Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden, Rechner und Schriftführer.
2. Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich (als Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
3. Jeder der beiden Vorsitzenden ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden.
4. Es werden vier Beisitzer gewählt, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.
5. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von vier  Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter bis zur Übernahme durch den Nachfolger.
6. Der Vorstand entscheidet mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder und mindestens ein vertretungsberechtigter Vorsitzender anwesend sind.
7. Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich, haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.
8. Hauptamtliche Mitarbeiter dürfen dem Vorstand nicht angehören.

§9  Kassenführung
1. Der Kassenführer besorgt die Kassengeschäfte im Rahmen der gefassten Beschlüsse und führt Buch über Einnahmen und Ausgaben. Über Ausgaben beschließt der Vorstand. Wegen regelmäßig anfallender Kosten (Verwaltungskosten etc.), gesetzlich geschuldeter Abgaben und Beträgen bis zu
l.000,00 DM ist ein Beschluss nicht erforderlich.
2. Alljährlich hat der Kassenführer vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand die Rechnungsabschlüsse des letzten Geschäftsjahres vorzulegen.
3. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist die Kasse von zwei Kassenprüfern oder einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Sie haben über das Ergebnis der Kassenprüfung einen Bericht zu erstatten.

§10  Zweckbindung der Vereinsmittel
1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person oder Stelle durch Ausgaben oder Zuwendungen, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§11  Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung gemäß § 7 Ziff. 5
2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen der Verbandsgemeinde Eisenberg und der Ortsgemeinde Göllheim hälftig zu, der Grundbesitz jedoch nur der Verbandsgemeinde bzw. Ortsgemeinde, in deren Gebiet der Grundbesitz liegt, alles mit der Auflage, das Vereinsvermögen des Vereins zweckentsprechend zu verwalten und zu verwenden und zwar unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 2 dieser Satzung.
3. Änderungen dieser Bestimmung bedürfen der Zustimmung der Verbandsgemeinde Eisenberg und der Ortsgemeinde Göllheim.

(Diese neue Satzung wurde mit Beschluss der Jahresmitgliederversammlung vom 6. Mai 1993 verabschiedet, und am 28.10.1993 beim Amtsgericht Kaiserslautern unter Az.: VR Ro 1149 registriert.)